Beschluss: beschlossen

Abstimmung: dafür: 17, dagegen: 0, Enthaltungen: 0, Pers. beteiligt: 0

Beschluss:

 

Der Auslegungsentwurf für das Deckblatt Nr. 4 zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Reismühle“ in der Fassung vom 05.04.2024 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, damit die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.11.2023 wird die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von der Möglichkeit, in diesem Fall von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen, wird Gebrauch gemacht (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).