Sitzung: 16.04.2024 StR/053/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: dafür: 19, dagegen: 0, Enthaltungen: 0, Pers. beteiligt: 0
Beschluss:
a) Die Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH werden an die Bauherrin zur Beachtung weitergeleitet. Die fehlenden Anlagen wurden wie gewünscht in den Planunterlagen eingezeichnet und unter Nr. III. 4.3 der textlichen Hinweise dementsprechend tituliert.
b)
Die Hinweise des Kreisbrandrates werden beachtet.
Für das Bauvorhaben im Planbereich ist von der Bauherrin ein Brandschutzkonzept
vorzulegen, welches die Bestimmungen des baulichen Brandschutzes nach der
BayBOsowie die DIN-gemäße Ausstattung des Betriebsgeländes hinsichtlich
Feuerwehrzufahrt und –arbeitsfläche berücksichtigt.
Westlich, südlich und östlich des Planbereichs befinden sich vier
Überflurhydranten in einem Abstand zwischen 24 m und 45 m zum Gebäude, welche
sowohl Wasser im geforderten Druck und der benötigten Dauer bereitstellen als
auch die erforderliche DIN-Ausstattung und Zulassung haben. Südlich des
Vorhabens, auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 1243 Gemarkung Rosenau,
befindet sich eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von 300 m³ in einem
Abstand von ca. 17 m. Außerdem befindet sich im westlich gelegenen Wendehammer
der „Josef-Buchinger-Straße“ eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von 200
m³. Die Zisterne hat einen Abstand zum Planbereich von ca. 210 m.
Die geforderte Löschwassermenge von 1600 l/min steht für den Planbereich über das städtische Wassernetz zur Verfügung.
c) Die Ausführungen der Deutschen Bahn AG werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise insbesondere die während der Bauphase erforderlichen Maßnahmen einzuhalten bzw. zu treffen, sowie die Einhaltung der erforderlichen Abstände von Anpflanzungen zur Gleisnähe werden an die Bauherrin zur Beachtung weitergeleitet.
d)
Der Hinweis des Kreisbaumeisters hinsichtlich der widersprüchlichen
Geländeausbildung in den textlichen Festsetzungen zur der Darstellung im
Systemschnitt wurde im Systemschnitt korrigiert. Der Wortlaut der Festsetzung unter 5.4 wurde zudem mit dem Satz ergänzt:
„Das Gelände ist zur Grundstücksgrenze hin dem Urgelände auf 0,5 m anzupassen.“
e) Die Hinweise des Technischen Umweltschutzes werden beachtet.
Im Bebauungsplanentwurf wurde bereits unter Nr. 4 der textlichen Festsetzungen sowie unter Nr. 9 der Begründung auf die Gutachten der EBB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Reismühle“ verwiesen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hat
die Bauherrin die Einhaltung der Emissionskontingente nachzuweisen. Für die
erbetene Beteiligung im Einzelgenehmigungsverfahren wird darauf hingewiesen,
dass diese vom zuständigen Landratsamt Freyung-Grafenau zu veranlassen ist.
f) Die Ausführungen des Eisenbahn-Bundesamtes werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis während der Baumaßnahmen den Eisenbahnbetrieb keiner Gefährdung auszusetzen wird an die Bauherrin zur Beachtung weitergeleitet. Der Empfehlung, die Deutsche Bahn AG als Träger öffentlicher Belange im Verfahren zu beteiligen, wurde nachgekommen.
g)
Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde fanden in der Planung bereits Beachtung.
Die Parkplatzflächen wurden unter den Nrn. 3.1 und 3.2 der Festsetzungen
dargestellt. Unter der textlichen Festsetzung Nr. 5.5 werden die Stellflächen
sowie die Feuerwehrumfahrt in einem wasser- und luftdurchlässigen Ober- und
Unterbau gestaltet.
h) Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes finden wie folgt Beachtung:
Hinsichtlich der Wasserversorgung bzgl. der Wasserschutzgebiete findet voraussichtlich in der 17 Kalenderwoche durch das beauftragte Sachverständigenbüro die genehmigten Versuchsbohrungen im Bereich der Elmberger Quellen statt. Bei erfolgreicher Bohrung wird unverzüglich der Antrag für das Wasserrechtsverfahren eingereicht.
Hinsichtlich der Abwasserentsorgung insbesondere dem Wasserrechtsverfahren steht die Stadt Grafenau in engen Kontakt mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und dem zuständigen Landratsamt Freyung-Grafenau sowie dem beauftragen Ingenieurbüro. Die Vorbereitung für das neue Wasserrechtsverfahren ist in einem fortgeschrittenen Stadium. Der Antrag auf das neue Wasserrechtsverfahren für die geplante Kläranlage kann nach Absprache mit allen Beteiligten plangemäß noch in diesem Jahr eingereicht werden.
Das
Niederschlagswasser ist in das nahgelegene Regenrückhaltebecken einzuleiten.
Durch
die Stadt Grafenau wird ein Planungsbüro beauftragt um zu prüfen, ob die
Kapazität des Regenrückhaltebeckens für die geplante Baumaßnahme ausreicht.
Widrigenfalls
ist ein entsprechendes Volumen auf dem Grundstück des Bauwerbers durch
geeignete Maßnahmen zur Regenrückhaltung zu schaffen.
Dem Hinweis bzgl. der Hang- und Schichtwasseraustritten sowie dem abfließenden Oberflächenwasser wurde unter Punkt 13 der Begründung ausreichend Rechnung getragen.
Bei der Korrektur im Systemschnitt und der nachträglichen Ergänzung der Anlagen des Bayernwerks handelt es sich um redaktionelle Änderungen.