Beschluss: beschlossen

Abstimmung: dafür: 19, dagegen: 0, Enthaltungen: 0, Pers. beteiligt: 0

Beschluss:

 

a)    Die Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH werden an die Bauherrin zur Beachtung weitergeleitet. Die fehlenden Anlagen wurden wie gewünscht in den Planunterlagen eingezeichnet und unter Nr. III. 4.3 der textlichen Hinweise dementsprechend tituliert.

 

b)    Die Hinweise des Kreisbrandrates werden beachtet.
Für das Bauvorhaben im Planbereich ist von der Bauherrin ein Brandschutzkonzept vorzulegen, welches die Bestimmungen des baulichen Brandschutzes nach der BayBOsowie die DIN-gemäße Ausstattung des Betriebsgeländes hinsichtlich Feuerwehrzufahrt und –arbeitsfläche berücksichtigt.
Westlich, südlich und östlich des Planbereichs befinden sich vier Überflurhydranten in einem Abstand zwischen 24 m und 45 m zum Gebäude, welche sowohl Wasser im geforderten Druck und der benötigten Dauer bereitstellen als auch die erforderliche DIN-Ausstattung und Zulassung haben. Südlich des Vorhabens, auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 1243 Gemarkung Rosenau, befindet sich eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von 300 m³ in einem Abstand von ca. 17 m. Außerdem befindet sich im westlich gelegenen Wendehammer der „Josef-Buchinger-Straße“ eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von 200 m³. Die Zisterne hat einen Abstand zum Planbereich von ca. 210 m. 

Die geforderte Löschwassermenge von 1600 l/min steht für den Planbereich über das städtische Wassernetz zur Verfügung.

 

c)    Die Ausführungen der Deutschen Bahn AG werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise insbesondere die während der Bauphase erforderlichen Maßnahmen einzuhalten bzw. zu treffen, sowie die Einhaltung der erforderlichen Abstände von Anpflanzungen zur Gleisnähe werden an die Bauherrin zur Beachtung weitergeleitet.

 

d)    Der Hinweis des Kreisbaumeisters hinsichtlich der widersprüchlichen Geländeausbildung in den textlichen Festsetzungen zur der Darstellung im Systemschnitt wurde im Systemschnitt korrigiert. Der Wortlaut der Festsetzung unter 5.4 wurde zudem mit dem Satz ergänzt: „Das Gelände ist zur Grundstücksgrenze hin dem Urgelände auf 0,5 m anzupassen.“

 

e)    Die Hinweise des Technischen Umweltschutzes werden beachtet.

Im Bebauungsplanentwurf wurde bereits unter Nr. 4 der textlichen Festsetzungen sowie unter Nr. 9 der Begründung auf die Gutachten der EBB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Reismühle“ verwiesen.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hat die Bauherrin die Einhaltung der Emissionskontingente nachzuweisen. Für die erbetene Beteiligung im Einzelgenehmigungsverfahren wird darauf hingewiesen, dass diese vom zuständigen Landratsamt Freyung-Grafenau zu veranlassen ist.

f)     Die Ausführungen des Eisenbahn-Bundesamtes werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis während der Baumaßnahmen den Eisenbahnbetrieb keiner Gefährdung auszusetzen wird an die Bauherrin zur Beachtung weitergeleitet. Der Empfehlung, die Deutsche Bahn AG als Träger öffentlicher Belange im Verfahren zu beteiligen, wurde nachgekommen. 

 

g)    Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde fanden in der Planung bereits Beachtung. Die Parkplatzflächen wurden unter den Nrn. 3.1 und 3.2 der Festsetzungen dargestellt. Unter der textlichen Festsetzung Nr. 5.5 werden die Stellflächen sowie die Feuerwehrumfahrt in einem wasser- und luftdurchlässigen Ober- und Unterbau gestaltet.

h)    Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes finden wie folgt Beachtung:

Hinsichtlich der Wasserversorgung bzgl. der Wasserschutzgebiete findet voraussichtlich in der 17 Kalenderwoche durch das beauftragte Sachverständigenbüro die genehmigten Versuchsbohrungen im Bereich der Elmberger Quellen statt. Bei erfolgreicher Bohrung wird unverzüglich der Antrag für das Wasserrechtsverfahren eingereicht.

 

Hinsichtlich der Abwasserentsorgung insbesondere dem Wasserrechtsverfahren steht die Stadt Grafenau in engen Kontakt mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und dem zuständigen Landratsamt Freyung-Grafenau sowie dem beauftragen Ingenieurbüro. Die Vorbereitung für das neue Wasserrechtsverfahren ist in einem fortgeschrittenen Stadium. Der Antrag auf das neue Wasserrechtsverfahren für die geplante Kläranlage kann nach Absprache mit allen Beteiligten plangemäß noch in diesem Jahr eingereicht werden. 

 

Das Niederschlagswasser ist in das nahgelegene Regenrückhaltebecken einzuleiten.

Durch die Stadt Grafenau wird ein Planungsbüro beauftragt um zu prüfen, ob die Kapazität des Regenrückhaltebeckens für die geplante Baumaßnahme ausreicht.

Widrigenfalls ist ein entsprechendes Volumen auf dem Grundstück des Bauwerbers durch geeignete Maßnahmen zur Regenrückhaltung zu schaffen.

 

Dem Hinweis bzgl. der Hang- und Schichtwasseraustritten sowie dem abfließenden Oberflächenwasser wurde unter Punkt 13 der Begründung ausreichend Rechnung getragen.

 

 

Bei der Korrektur im Systemschnitt und der nachträglichen Ergänzung der Anlagen des Bayernwerks handelt es sich um redaktionelle Änderungen.