Sitzung: 16.04.2024 StR/053/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: dafür: 18, dagegen: 0, Enthaltungen: 0, Pers. beteiligt: 0
Beschluss:
1.
Die Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH werden beachtet. Sie werden im Deckblatt unter
§ 5 „Textliche Hinweise“ aufgenommen. Außerdem wird im Planteil auf die Lage
des Mittelspannungsstromkabels hingewiesen (siehe auch § 4 „Textliche
Festsetzungen“ unter „Sonstige Planzeichen“ Nr. 15.15). Die Trasse der
Erdgasleistung im Privatgrund ist bereits im ursprünglichen Bebauungsplan
enthalten und wird hier unter Nr. 15.12 der Zeichenerklärungen für planliche
Festsetzungen erläutert.
2.
Die Hinweise des Kreisbrandrates werden beachtet. Alle innerhalb des Planbereiches
vorhandenen Bauparzellen werden durch die öffentliche Erschließungsstraße
„Pfarrer-Rankl-Straße“ erschlossen. Am Fahrbahnrand dieser Erschließungsstraße
befinden sich zwei Unterflurhydranten nach DIN 3222, über welche der größte
Teil des geforderten Löschwassers, nämlich 80 m³/h, in einem Druck von mind.
2,5 bar bezogen werden kann. Die restlichen 16 m³/h stehen über den
Löschwasserbehälter an der Lusenstraße, welcher ein Fassungsvermögen von 200 m³
hat, zur Verfügung. Das Plangebiet liegt innerhalb eines 300 m-Radius um diese
Zisterne.
Der geforderte Abstand der Hydranten untereinander sowie zwischen Hydranten und
den jeweiligen Grundstücksgrenzen wird eingehalten.
Hinsichtlich der Beachtung der Bestimmungen des baulichen Brandschutzes nach
der BayBO sowie der Ausgestaltung der Flächen für die Feuerwehr auf den
Grundstücken sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich.