Beschluss: beschlossen

Abstimmung: dafür: 18, dagegen: 0, Enthaltungen: 0, Pers. beteiligt: 0

Beschluss:

 

1.    Die Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH werden beachtet. Sie werden im Deckblatt unter § 5 „Textliche Hinweise“ aufgenommen. Außerdem wird im Planteil auf die Lage des Mittelspannungsstromkabels hingewiesen (siehe auch § 4 „Textliche Festsetzungen“ unter „Sonstige Planzeichen“ Nr. 15.15). Die Trasse der Erdgasleistung im Privatgrund ist bereits im ursprünglichen Bebauungsplan enthalten und wird hier unter Nr. 15.12 der Zeichenerklärungen für planliche Festsetzungen erläutert.


2.    Die Hinweise des Kreisbrandrates werden beachtet. Alle innerhalb des Planbereiches vorhandenen Bauparzellen werden durch die öffentliche Erschließungsstraße „Pfarrer-Rankl-Straße“ erschlossen. Am Fahrbahnrand dieser Erschließungsstraße befinden sich zwei Unterflurhydranten nach DIN 3222, über welche der größte Teil des geforderten Löschwassers, nämlich 80 m³/h, in einem Druck von mind. 2,5 bar bezogen werden kann. Die restlichen 16 m³/h stehen über den Löschwasserbehälter an der Lusenstraße, welcher ein Fassungsvermögen von 200 m³ hat, zur Verfügung. Das Plangebiet liegt innerhalb eines 300 m-Radius um diese Zisterne.
Der geforderte Abstand der Hydranten untereinander sowie zwischen Hydranten und den jeweiligen Grundstücksgrenzen wird eingehalten.
Hinsichtlich der Beachtung der Bestimmungen des baulichen Brandschutzes nach der BayBO sowie der Ausgestaltung der Flächen für die Feuerwehr auf den Grundstücken sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich.