Beschluss: beschlossen

Abstimmung: dafür: 6, dagegen: 3, Enthaltungen: 0, Pers. beteiligt: 0

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt nachstehende Haushaltssatzung mit dem als Anlage beigefügten Haushaltsplan:

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

des Zweckverbandes Sport und Erholung Grafenau

 

für das Haushaltsjahr 2023

 

 

 

Auf Grund des Abschnitts III der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband Sport und Erholung Grafenau folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                                       2.093.155,00 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                                       554.620,00 €

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage) wird auf 1.050.000,00 € festgesetzt (Umlagesoll).

 

Gemäß § 16 Abs. 2 der Verbandssatzung beträgt der Umlagesatz:

 

für den

Landkreis FRG               8,5/25stel  à             42.000,00 €, somit Umlage              357.000,00 €

 

für die

Stadt Grafenau          16,5/25stel  à             42.000,00 €, somit Umlage             693.000,00 €

                                                                                                                                                                   

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 340.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

II.

 

Die Regierung von Niederbayern hat die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

III.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 24 KommZG i.V.m. Art. 65 GO während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Sport und Erholung Grafenau, Rathausgasse 1, Zimmer Nr. 113, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.

 

 

Grafenau, 29.11.2023

 

 

 

Zweckverband Sport und

Erholung Grafenau